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Allgemeine Geschäftsbedingungen Produktdesign (AGB) (German)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen
at-design (Designer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen
Produktdesign-Werkverträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart,
wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang
widerspricht.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte oder die Überarbeitung bereits existierender
Produkte für den Auftraggeber. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat der
Designer Gestaltungsfreiheit. Der Designer wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen
seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien
des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur
Verfügung stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem Designer zur Verfügung gestellten
Vorlagen berechtigt ist und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Der Designer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen
Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen
Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die
Übertragung von Nutzungsrechten bedarf
der Schriftform.
3. Vergütung
3.1. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf
die Vergütung.
3.2. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die
nicht durch Mängel verursacht sind, die der Designer zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er
auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
3.4. Der Designer hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig
waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
3.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist
die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Der
Designer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.
Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
3.6. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
4. Fremdleistungen
4.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht
zu erteilen.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet
sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur
Zahlung
des Preises für die Fremdleistung.
5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die
Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht
etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber,
dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des
Designers verändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der
Auftraggeber.
6.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die
Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des
Auftraggebers entstehen.
7. Belegmuster, Namensnennung
7.1. Der Designer hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der
Gegenstände, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt werden
sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.
7.2. Der Designer hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die
für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden. Der
Designer ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine
Eigenwerbung zu
vervielfältigen und zu verbreiten.
7.3. Der Designer hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer genannt zu werden.
Seine Urheberbezeichnung ist, wie von ihm angegeben, auf den
nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn
dies technisch möglich ist.
8. Haftung
8.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer
positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten
Handlung resultieren.
8.2. Der Designer haftet dafür, dass das von ihm hergestellte Werk
keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit,
Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie
dafür, dass der Herstellung
und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet der Designer nicht.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Designer geschaffene Werk selbständig auf seine
Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. Der Designer haftet für Schäden,
die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
8.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu
machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des
Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht.